Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bender Project GmbH für den Transport (Stand 16.07.2018)

  1. Die vorgenannten Preise sind Netto zzgl. MwSt. nach heute gültigen Treibstoffpreisen, Löhnen und Fährkosten sowie üblicherweise zu Erwartenden behördlichen Auflagen kalkuliert. Wir behalten uns evtl. Preisanpassungen vor. Bis zur rechtsverbindlichen Auftragsannahme ist unser Angebot freibleibend.
  2. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
  3. Bei Schwer- und Spezialtransporten, Krangestellungen, Kranarbeiten und Montagen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) jeweils neueste Fassung.
  4. Wir widersprechen ausdrücklich abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
  5. Die Preise gelten für die kürzeste, verkehrsübliche Strecke. Umwege und zusätzliche Transportnächte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Kosten für Streckenprüfungen, Brückenberechnungen, Polizei / BF4, zusätzliche Begleitfahrzeuge BF2 / BF3, Beifahrer, VLM, TÜV- Gutachten, Achslastverwiegungen und sonstige behördlichen Auflagen werden gesondert mit Nachweis zzgl. 5% Provision für Organisation und Auslage, jedoch mit einem Mindestbetrag von EUR 15,00  berechnet.
  7. Jeweils 2,0 Std. Be- und Entladezeit sind inklusive, darüber hinaus werden die jeweils gültigen Stundensätze verrechnet.
  8. Wir haften nicht für Lieferfristüberschreitungen bedingt durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Schnee, Glatteis, Verkehrsunfälle, Baustellen und höhere Gewalten).
  9. Transport erfolgt nach Erhalt der Genehmigungen.
  10. Wir setzen freie Befahrbarkeit der Be- und Entladestelle voraus. Für Druckschäden am Untergrund übernehmen wir keine Haftung.
  11. Wir gehen von einer Ladungssicherung mit Standardsicherungsmitten aus. Sollten spezielle Sicherungsmittel erforderlich sein, bitten wir um Mitteilung. Hebemittel zum Auf- und Abbau der Transportfahrzeuge sind an der Be- und Entladestelle für uns kostenfrei zu stellen.
  12. Falls Wurfplanen benötigt werden, muss die Ware entsprechend vorbereitet sein, so dass unsere Wurfplanen nicht beschädigt werden (scharfe Kanten). Außerdem muss der Absender im Hinblick auf die einzuhaltenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit die nötigen Geräte sowie Hilfspersonal für das Anbringen der Wurfplanen kostenfrei zur Verfügung stellen. Wurfplanen bieten keinen absoluten Schutz gegen Nässe. Für Nässeschäden können wir nicht haftbar gehalten werden.
  13. Für die Transportprozessplanung benötigen wir eine Transportzeichnung von dem zu transportierenden Gut. Es müssen alle Abmessungen, die Lage des Schwerpunkts, die Auflageflächen und die Anschlagpunkte mit zulässiger Belastung enthalten sein.
  14. Eine Verschiebung oder Stornierung eines vereinbarten Übernahmetermins, wird  ab 3 Werktagen vor dem vereinbarten Übernahmetermin in Höhe von 50% der vereinbarten Fracht berechnet und ab einem Werktag vor dem vereinbarten Übernahmetermin, mit 75% der vereinbarten Fracht. Eine Verschiebung oder Stornierung eines vereinbarten Übernahmetermins bei Transporten > 80to Stückgewicht wird ab 5 Werktagen vor dem vereinbarten Übernahmetermin mit 50% der vereinbarten Fracht berechnet und ab 3 Werktage vor dem vereinbarten Übernahmetermin, mit 75% der vereinbarten Fracht.
  15. Zahlungsziel ist 30 Tage netto.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bender Project GmbH für Krangestellung, Kranarbeiten und Montagen (Stand 16.07.2018):

  1. Die vorgenannten Preise sind Netto zzgl. MwSt. nach heute gültigen Treibstoffpreisen, Löhnen sowie üblicherweise zu Erwartenden behördlichen Auflagen kalkuliert. Wir behalten uns evtl. Preisanpassungen vor. Bis zur rechtsverbindlichen Auftragsannahme ist unser Angebot freibleibend.
  2. Bei Schwer- und Spezialtransporten, Krangestellungen, Kranarbeiten und Montagen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) jeweils neueste Fassung.
  3. Wir widersprechen ausdrücklich abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
  4. Die Preise gelten für die kürzeste, verkehrsübliche Strecke. Umwege und zusätzliche Anfahrtsstrecken des Equipments gehen zu Lasten des Auftraggebers
  5. Kosten für Streckenprüfungen, Brückenberechnungen, Polizei / BF4, zusätzliche Begleitfahrzeuge BF2 / BF3, Beifahrer, VLM, TÜV- Gutachten, Achslastverwiegungen und sonstige behördlichen Auflagen werden gesondert mit Nachweis zzgl. 5% Provision für Organisation und Auslage, jedoch mit einem Mindestbetrag von EUR 15,00  berechnet.
  6. Der Auftraggeber ist für die Boden- und Platzverhältnisse am Einsatzort verantwortlich. Ein gefahrenloser Betrieb der Geräte ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten.
  7. Insbesondere die Zufahrten und die Einsatzorte der Geräte müssen den Achs- und Abstützdrücken gewachsen sein. Auf Hohlräume, Kabelführungen und Keller sind wir durch den Auftraggeber ausdrücklich hinzuweisen.
  8. Müssen die Arbeiten aus Gründen unterbrochen werden, die nicht in unserem Risikobereich liegen, hat der Auftraggeber für die Stand- und Ausfallzeiten zusätzliche Vergütungen zu zahlen.
  9. Für die Prozessplanung benötigen wir eine Zeichnung von dem zu hebenden Gut. Es müssen alle Abmessungen, die Lage des Schwerpunkts, die Auflageflächen und die Anschlagpunkte mit zulässiger Belastung enthalten sein.
  10. An den Montageorten ist uns kostenfrei elektrische Energie in ausreichender Form, Lagerfläche für unsere Geräte, Sanitäre Einrichtungen sowie die Hallenkrananlage kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  11. Wir gehen von einer uneingeschränkten Arbeitszeit aus.
  12. Sämtliche Verpackungen sind bauseits zu entsorgen.
  13. Sonn- und Feiertagsarbeit ist gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
  14. Eine Verschiebung oder Stornierung einer vereinbarten Leistung, wird  ab 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin in Höhe von 50% der vereinbarten Einsatzkosten  berechnet und ab 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin, mit 100% der vereinbarten Einsatzkosten.
  15. Zahlungsziel ist 30 Tage netto.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bender Project GmbH zum Transport für die Schifffahrt (Teilstrecke bei multimodalen Transporten) (Stand 16.07.2018):

  1. Bei multimodalen Transporten gelten für Teilstrecken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der am Transport beteiligten Reedereien.
  2. Wir widersprechen ausdrücklich abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
  3. Laden/Löschen je einen halben Tag.
  4. Liegegelder deutsch gesetzlich.
  5. Transportversicherung ist exklusive, wird durch uns nicht eingedeckt (kann auf Wunsch angeboten werden).
  6. Freie, offene, eisfreie und unbehinderte Schifffahrt vorbehalten; ausreichende Transittiefen vorausgesetzt.
  7. Bei unvorhergesehenen Wasserstraßensperrungen, Aufenthalten durch Hoch- oder Niedrigwasser, Eis oder sonstige durch uns nicht vertretbare Wartezeiten wird der tägliche Liegegeldsatz fällig (bei Eis bis Rückführung freies Fahrwasser).
  8. Unterbau zur Lastverteilung (falls erforderlich) in Wahl des Schiffers zu Lasten der Ware.
  9. Bei Transporten per Binnenschiff erfolgt unsererseits keine Ladungssicherung (kann auf Wunsch angeboten werden).
  10. Lade- und Löschstelle gut erreichbar - bitte geben Sie vor Auftragserteilung Parameter zur Prüfung an uns.
  11. Vorbehaltlich genauer Zeichnungen / Skizzen / Details (auch Anschlag- und Lasch-Punkte).
  12. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von uns zu stellender Bei- /Ballastladung (ist fast kontinuierlich vorhanden).
  13. Die Fracht ist verdient und zahlbar bei Zeichnung der Konnossemente und bei Verlust von Schiff und/oder Ladung nicht zu Erstatten.